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Kassenarten vergleichen

Geldkassette, Kassen-App oder elektronisches Kassensystem: Beginne mit der tatsächlichen Erfassung deiner Verkäufe. Die folgenden Unterschiede helfen bei der ersten Einordnung.

Geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Zwei Betriebe nehmen Bargeld an, erfassen Verkäufe aber unterschiedlich. Vergleiche den Erfassungsweg, nicht nur die Zahlungsart.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. Offene Ladenkasse

    Beispiel

    Betrieb A: Geldkassette; Verkäufe werden außerhalb eines elektronischen Kassensystems aufgezeichnet.

    Deine Notizen
  2. Elektronische Kasse

    Beispiel

    Betrieb B: Eine Kassen-App erfasst Verkäufe; Bargeld und Kartenzahlungen werden dort zugeordnet.

    Deine Notizen
  3. TSE

    Beispiel

    Offene Frage bei B: Welche Funktion hat die App, und fällt das konkrete System unter die gesetzlichen Anforderungen?

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Eine Beschreibung von Verkauf, Zahlung und Aufzeichnung für jeden tatsächlichen Erfassungsweg. Anbieter und Steuerberatung können daran anknüpfen.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. Offene Ladenkasse

    Du nutzt eine Geldkassette und führst deine Aufzeichnungen außerhalb eines elektronischen Kassensystems.

  2. Aufzeichnungen

    Eine Geldkassette oder Schublade ohne elektronische Aufzeichnung kann weiterhin verwendet werden. Grundsätzlich sind Geschäftsvorfälle einzeln und geordnet festzuhalten; Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich. Ob eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnung greift und welche Unterlagen dein Betrieb benötigt, solltest du mit deiner Steuerberatung klären.

  3. Elektronische Kasse

    Bei einem vom Gesetz erfassten elektronischen Kassensystem gehören TSE, Belege, Aufzeichnungen und Kassenmeldung zusammen. Ein aktuelles Gerät allein sagt noch nicht, ob die Abläufe vollständig eingerichtet sind.

  4. TSE

    Ob eine TSE erforderlich ist, lässt sich nicht allein aus der Zahlungsart ableiten. Entscheidend ist auch, welches elektronische Aufzeichnungssystem eingesetzt wird und welche Funktion es hat. Lass das konkrete System einordnen.

Amtliche Quellen

kassen-pflicht.com

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.